|
Bei der Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere sind 2 große Bereiche zu berücksichtigen :
Offizielle Kennzeichnung nach Gesetz
Zur Zeit gibt es noch keine offizielle Identifizierung der Tiere, die elektronische Kennzeichnung vorschreibt. Ein über 3 Jahre durchgeführter Großversuch (IDEA) in mehreren Ländern der EU hat die Basisgrundlagen geliefert, auf denen die Änderungen der zukünftigen Richtlinien basieren werden. In Europa ist die Kennzeichnung der Rinder vereinheitlich in einer EU Regelung, die in nationales Recht in den einzelnen Mitgliedsländern umgesetzt wird.
Für Rinder gilt eine Einzeltierkennzeichnung, die in Deutschland in der VVVO (Viehverkehrsverordnung) spezifiziert wird. Für Schweine, Schafe und Ziegen gilt zur Zeit noch keine Einzeltierkennzeichnung, die verwendeten Ohrmarken tragen die Kreiskennzeichnung (KFZ - Kennzeichen) und die Betriebsnummer, eine fortlaufende Nummer ist fakultativ.
Kennzeichnung zu Managementzwecken im Betrieb
Um die Kennzeichnung zu Managementzwecken zu nutzen, muss sie elektronisch berührungslos lesbar sein. Typisch ist die Erkennung im Melkstand, auf der Waage, im Treibgang, beim Umtreiben, bei Untersuchungen, am Kraftfutterautomaten sowie an vielen weiteren Positionen. Es gibt keine Grenzen in der Anwendung für den Landwirt. Es gilt, die physikalischen Grenzen der Elektronik zu berücksichtigen und bei Neuanschaffungen darauf zu achten, dass die Leseelektronik den Anforderungen an ISO 11785 gerecht wird.
Ideal ist die Kombination aus beiden Bereichen, d.h. dass die Kennzeichnung, die zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eingesetzt werden muss, gleichzeitig die Anforderungen im Managementbereich eines Betriebes erfüllt. Die in Vorbereitung befindlichen neuen EU-Richtlinien werden diese Voraussetzungen integrieren.
|